Um die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu eruieren und ihre Chancen für eine erfolgreiche berufliche und soziale Eingliederung zu erhöhen, führen wir unterschiedliche arbeitsmarktlich-medizinische Abklärungen durch.
Für junge Menschen, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben und auf eine praktische Erprobung von Berufsfeldern angewiesen sind, damit sie eine Berufswahl treffen können.
Für Menschen, die eingliederungsfähig sind, über eine erstmalige berufliche Ausbildung und/oder Erwerbserfahrung verfügen und infolge Invalidität in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit beeinträchtigt und daher auf Unterstützung angewiesen sind.
Und für Menschen, die bereits längere Zeit nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert sind und/oder Anspruch auf Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung haben.
Für junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren, die Anspruch auf eine Ausbildung mit Unterstützung der IV haben, das Ausbildungsniveau und Berufsfeld aber noch unklar sind.
Und für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Defiziten, die ihre angestammte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und auf eine berufliche Neuausrichtung angewiesen sind.
Wir bieten Büroabklärungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre berufliche Tätigkeit zurzeit nicht ausüben können und Anspruch auf Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre!
Mit dieser Photovoltaikanlage werden unsere Betriebskosten kleiner und wir können mehr Geld für die Anliegen unserer Mitarbeitenden einsetzen.